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   OLG Hamburg, 08.02.2000 - 2 Ws 287/99   

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OLG Hamburg, 08.02.2000 - 2 Ws 287/99 (https://dejure.org/2000,22891)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2000 - 2 Ws 287/99 (https://dejure.org/2000,22891)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 2 Ws 287/99 (https://dejure.org/2000,22891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 241
  • JR 2001, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Die "genügende Bestätigung" erfordert keinen jeden Zweifel ausschließenden Beweis (Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann § 370 Rn. 11; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 370 Rn. 3; BVerfG aaO; BGHSt 42, 314; BGHSt 37, 356; OLG Frankfurt a.M. StV 1996, 139; OLG Bremen aaO; OLG Saarbrücken aaO; OLG Schleswig aaO; KG aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Karlsruhe GA 1974, 250; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309); eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, jedoch reichen "ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Verurteilung in tatsächlicher Hinsicht" nicht aus (Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Hanseatisches OLG NStZ-RR 2000 241; OLG Frankfurt a. M. aaO; OLG Köln aaO; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

    Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug;

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht (vgl. etwa Küper JZ 1999, 187, 192 und in Festschrift für Hanack 1999, 569, 585 ff.; Geppert Jura 1999, 602; Zopfs JR 1999, 1062, 1063; Graul Jura 2000, 204, 205; Hilgendorf ZStW 112 (2000) 811, 813; Erb JR 2001, 207; Rengier BT 1, 5. Aufl., § 4 Rdn. 25 ff.; Wessels/Hillenkamp BT II, Rdn. 262 a ff.; ähnlich SK-Günther § 250 Rdn. 8; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 244 Rdn. 3) kann die Abgrenzung abstrakt gefährlicher, also den Waffen im technischen Sinn gleichstehender Werkzeuge von sonstigen Werkzeugen und Mitteln im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB nicht nach Maßgabe eines "Verwendungsvorbehalts" oder einer "konkreten Gebrauchsabsicht" erfolgen, also anhand einer Verwendungsabsicht, die nach dem eindeutigen Wortlaut des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) StGB gerade nicht erforderlich ist.
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    a) aa) Die bislang wenigen veröffentlichten Entscheidungen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 88 [1995], 48; HansOLG Hamburg JR 2001, 207, 208; OLG Oldenburg StV 2003, 234) lassen die einen Anfangsverdacht begründende Behauptung der Falschaussage des Zeugen für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmevorbringens nach § 359 Nr. 2 StPO allerdings bereits ausreichen, um das Probationsverfahren zu eröffnen.

    c) Der Eingriff in die Rechtskraft des Urteils und zugleich auch das dorthin führende Verfahren dürfen nicht von "Attraktivitätsgesichtspunkten" (vgl. Krehl, Anm. zu HansOLG Hamburg JR 2001, 207, 211) bestimmt sein oder vom Zufall abhängen.

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